Elternbeirat

Der Elternbeirat im Kindergarten ist ein Beratungs- und Förderorgan mit dem Ziel die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung, Eltern und der Grundschule zu fördern.

  • Der Elternbeirat vertritt die Anliegen und Wünsche der Eltern gegenüber der Kindergartenleitung und dem Träger. Im Kindergartenverwaltungsrat wird die /der Vorsitzende des Elternbeirates angehört.
  • Vorschläge und Empfehlungen seitens des Elternbeirates sind für den Träger nicht bindend.
  • Er ist in die Planung und Organisation von Veranstaltungen und Aktivitäten im Kindergarten eingebunden, wie Feste, Ausflüge oder Informationsabende.
  • Informationen werden an den Elternbeirat weiter gegeben, z.B. Personalplanung 
  • Der Elternbeirat fördert den Austausch zwischen den Eltern untereinander und zwischen den Eltern und dem pädagogischen Personal.
  • Er steht den Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung und bietet Unterstützung bei Fragen oder Anliegen rund um den Kindergarten.
  • Der Elternbeirat trägt zur Stärkung der Gemeinschaft unter den Familien und zur Schaffung eines positiven Klimas im Kindergarten bei.
  • Er unterstützt bei der Weiterentwicklung der Konzeption.
  • Es besteht Schweigepflicht über interne Themen.

Insgesamt spielt der Elternbeirat eine wichtige Rolle in der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Eltern und Kindergarten.

 

Bedeutsame Regelung für den Elternbeirat im BayKiBiG:

Art. 11 BayKiBiG

Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen

Erziehungspartnerschaft (1-3)

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